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Ist mein privater Abwasserkanal wirklich dicht? Oder tritt Abwasser aus und verunreinigt Boden und Grundwasser? Diese Fragen müssen sich ab sofort alle Kölner Grundstückseigentümer stellen. Denn der neue Paragraph 61a im Landeswassergesetz von NRW besagt, dass alle Grundstückseigentümer bis spätestens Ende 2015 ihre privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit prüfen lassen müssen. In Wasserschutzzonen, in denen das Grundwasser einem besonderen Schutz unterliegt, sind diese Fristen verkürzt. Also: Machen Sie mit! Natürlich helfen wir Ihnen dabei, alle Anforderungen zu erfüllen. Informieren Sie sich hier! Denn es geht um unsere Umwelt - und um unser Köln!